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Rettungsdienst

Ansprechpartner

Herr
Dennis Hertel


Tel: 02306 767-800
dennis.hertel@drk-luenen.de

Kupferstr.66
44532 Lünen

In Lünen und Selm wird der Rettungsdienst und der Krankentransport vom DRK-Kreisverband Lünen in Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr Lünen geleistet. Das Einsatzgebiet umfasst eine Fläche von ca. 120 km² mit ca. 114.000 Einwohnern (Stand 2017). In 2022 wurden die Rettungsmittel ca. 24.000 mal alarmiert. Nicht alle Einsätze führen letztendlich zum Transport des Patienten in ein Krankenhaus. Einige konnten durch den Notarzt an der Einsatzstelle so weit versorgt werden, dass ein Transport zum Krankenhaus nicht erforderlich war.

Im Auftrag der Stadt Lünen besetzt das DRK insgesamt 3 Rettungswagen und 2 Krankentransportwagen im Stadtgebiet Lünen und 2 Rettungswagen im Stadtgebiet Selm. Die Fahrzeuge werden mit hauptberuflichen Notfallsanitätern, Rettungsassistenten und Rettungssanitätern besetzt und sind mit modernster Technik zur Überwachung und Behandlung von Notfallpatienten ausgestattet.

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert:

  • den ärztlichen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Vertragsärzte,
  • den Rettungsdienst und
  • die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116 117

Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.

Der Rettungsdienst: 112

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.

Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).

Die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Sie ist einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst und nimmt Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits ist die Notaufnahme/Rettungsstelle auch Anlaufstellen für Patienten die von einem anderen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.

Berufsausbildung Notfallsanitäter

Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Informationen zur Berufsausbildung „Notfallsanitäter“ bei Ihrem Kreisverband. Link zu allen Kreisverbänden.

Informationen für Ihre Sicherheit

  • Rettungsgasse

    In Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt. Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO:

    "Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden"

    Sollte es mehr als drei Fahrstreifen für eine Richtung geben, so wird zwischen der linken und der danebenliegenden eine Gasse gebildet. Auch Innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.

    Der Standstreifen wird von den Einsatzkräften eher ungern benutzt, weil er möglicherweise nicht auf ganzer Länge ausgebaut ist und unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein kann. Er darf von anderen Verkehrsteilnehmern nur in besonderen Fällen genutzt werden.

    Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

  • Hausnummern

    Wenn Sie beim Rettungsdienst einen Notfall melden, sind die Rettungskräfte bemüht, so schnell wie möglich bei Ihnen zu sein. Wetter-, Straßen- und Verkehrsverhältnisse erschweren allerdings so manche Anfahrt zum Einsatzort. Das sind Verzögerungen die wir in Kauf nehmen müssen, da wir darauf keinen Einfluss haben.

    Schlecht sichtbare Hausnummern können aber vermieden werden. Oftmals sind die Nummern sehr klein, unbeleuchtet, zugewachsen oder schlicht nicht vorhanden. Es ist keine Seltenheit, dass Rettungskräfte eine Straße mehrfach durchfahren oder mit der Notfallausrüstung unnötig lange Fußwege zurücklegen müssen, um das richtige Haus zu finden. Das kostet wertvolle Zeit die unter Umständen über Leben oder Tod entscheidet!

    Einige Tipps sollen helfen unnötige Verzögerungen zu vermeiden:

    • Sorgen Sie dafür, dass die Hausnummer am Wohnhaus oder einer anderen geeigneten Stelle angebracht ist, so dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
    • Bringen Sie Hausnummern so an, dass sie von der Zufahrtstrasse aus gut lesbar sind.
    • Verzichten Sie in eigenem Interesse auf übertrieben künstlerisch gestaltete Schilder und wählen Sie stattdessen große, gut lesbare, kontrastreiche Ziffern.
    • Befindet sich ein Gebäude nicht direkt an einer öffentlichen Straße, so sollten Sie dies mit einem Hinweisschild an der Straße kennzeichnen.
    • Liegt der Hauseingang seitlich oder auf der Rückseite des Gebäudes, sollten Sie ein extra Hinweisschild auf der Vorderseite des Hauses anbringen.
    • Sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung der Hausnummer Sorgen Sie dafür, dass Hausnummern nicht von Pflanzen zugewachsen sind. Falls Büsche oder Bäume die Hausnummer verdecken, schneiden Sie die Pflanzen entweder zurück oder bringen Sie ein zweites Schild gut lesbar auf einem Pfosten an.
    • Sollte die Zufahrt zu Ihrem Haus schwierig sein, stellen Sie im Notfall, soweit möglich, einen Einweiser an die Straße.

    Das alles kann vermeiden, im Notfall wertvolle Sekunden zu verlieren.

  • Warnwestenpflicht

    Seit 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein.

    Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

    Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.

    Der Deutsche Feuerwehrverband rät: 

    • Lagern Sie die Warnweste griffbereit – etwa in der Fahrer- und Beifahrertür. Wird die Weste im Kofferraum aufbewahrt, sind Sie auf dem Weg dorthin nicht gesichert.
    • Wenn regelmäßig mehrere Personen mit dem Fahrzeug unterwegs sind, sollte eine entsprechende Anzahl an Warnwesten vorhanden sein.
    • Sichern Sie Unfallstellen mindestens mit einem Warndreieck ab; lagern Sie dieses griffbereit und nicht unter den Koffern versteckt.
    • Begeben Sie sich nach der Absicherung wenn möglich hinter die Leitplanke – sie bietet zusätzlichen Schutz vor dem fließenden Verkehr.
    • Stau auf der Autobahn: Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst kommen nur dann zügig an die Einsatzstelle, wenn eine Rettungsgasse gebildet wird! Lassen Sie bei zweispurigen Straßen in der Mitte, bei mehreren Spuren zwischen der linken und der zweiten Spur von links Platz für die Einsatzfahrzeuge.
    • Altbewährt und trotzdem manchmal vergessen: Die Gurtpflicht gilt in Deutschland für alle Insassen. Achten Sie vor allem auf die korrekte Sicherung von Babys und Kindern.
    • Sommer, Sonne, Motorradausflug – immer (mindestens) mit Helm! Korrekte Schutzausrüstung verhindert häufig schwere Verletzungen, daher auch für die schnelle Fahrt „um die Ecke“ anlegen.
    • Sie kommen als Ersthelfer zu einem Unfall – aber der Verbandkasten ist leer oder unbrauchbar. Kontrollieren Sie den Inhalt deshalb regelmäßig! Eine Auffrischung in Erster Hilfe macht Sie sicher in der Handhabung.

    Benötigen Sie eine Warnweste oder einen Verbandskasten? Ist der Verbandskasten abgelaufen? Wir helfen Ihnen gern weiter. Melden Sie sich unter 02306/ 30 611-28 oder besuchen Sie uns im Kreisverband am Spormeckerplatz 1a in 44532 Lünen.

  • Notrufnummer 112

    Jeder kennt sie, die Notrufnummer 112, aber die wenigsten wissen überhaupt was passiert, wenn sie angewählt wird. 

    Die Notrufnummer 112 ist der kostenlose EU-weite Notruf für alle Fälle, in denen Bürger, Unternehmen und andere Einrichtungen des privaten und öffentlichen Lebens die Hilfe von Feuerwehr, Rettungsdienst oder anderer Hilfskräfte bei Unglücks- und Schadensfällen benötigen.

    Notruf über das Handy

    Auch bei einem Notruf über Mobiltelefon wird der Anrufer europaweit mit der zuständigen Feuer- und Rettungsleitstelle verbunden. Hat das Mobiltelefon keinen Empfang im Netz des eigenen Netzanbieters, so wird der Notruf automatisch über ein fremdes Netz vermittelt und hat im Mobilfunknetz Vorrang, nötigenfalls wird dazu auch eine andere Verbindung getrennt.

    Wegen des häufigen Notrufmissbrauchs muss in den Mobilfunknetzen in vielen Ländern Europas – und seit dem 1. Juli 2009 auch in Deutschland – eine betriebsbereite Karte des Mobilfunkbetreibers (SIM-Karte/Subscriber Identity Module) zur Wahl des Notrufs eingelegt sein. Damit ist gerade im Falle einer missbräuchlichen Nutzung der Anrufer feststellbar.

    Was passiert dann?

    Der Anrufer wird immer mit der nächstgelegenen Rettungsleitstelle verbunden. Aufgabe der Leitstelle ist es zunächst bei Eingang eines Hilfeersuchens Details zur jeweiligen Notlage vom Hilfesuchenden zu erfragen.

    Durch die 5 klassischen W-Fragen

    • Wo ist es passiert?
    • Was ist passiert?
    • Wie viele verletzte Personen?
    • Welche Verletzungen haben diese Personen?
    • Warten auf Rückfragen, also nicht sofort auflegen!

    ermittelt die Leitstelle die für die Bereitstellung der Hilfeleistung erforderlichen Informationen, um gezielt die Organisationen zum Einsatz zu bringen, die eine bestmögliche Hilfeleistung gewährleisten können.

    Der Euronotruf steht auch außerhalb der EU auf Island, in Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz zur Verfügung.