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Die Berufsgenossenschaft der Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) übernimmt seit Anfang November 2017 die Kosten für Erste Hilfe Kurse der Mitarbeiter nicht mehr in vollem Umfang.
Themen und Anwendungen:
Während die BGW alle Fachkräfte automatisch als Ersthelfer ansieht, gilt diese Regelung jedoch nicht für den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Demnach müssen auch Fachkräfte alle zwei Jahre in Erste Hilfe geschult werden. Wichtig zu wissen: Die BG ist für angestelltes Personal verantwortlich, der MDK legt sein Augenmerk auf Bewohner, Kunden, etc. Die entsprechenden Vorgaben finden sich in den Transparenzkriterien wieder. Aus diesem Grund bietet der DRK Kreisverband Lünen e.V. ab sofort einen neuen Erste Hilfe Kurs „Erste Hilfe für Personal im Gesundheitswesen“ an. Ziel des Kurses ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, um auch in Notfallsituationen der Versorgung der Bewohner gerecht zu werden. So werden beispielweise Themen wie Bewusstlosigkeit, Herzinfarkt, Krampfanfälle sowie Reanimationsmaßnahmen inklusive Defibrillator geschult. Auch individuelle Themen sind nach Absprache und technischen Gegebenheiten möglich. Der Schulungsumfang umfasst einen Schulungstag mit 4 Zeitstunden. Ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen kann dieser Kurs auch bei Ihnen im Unternehmen durchgeführt werden.